Erläuterungen zu den Fremdsprachenangeboten
Die Fremdsprachenangebote der Schulen werden als Volltext bei der jeweiligen
Schuleinzelseite angegeben. Hier sind nicht nur die Fremdsprachenangebote im
Pflicht-und Wahlpflichtunterricht aufgeführt, sondern beispielsweise auch die
Schulen, die im Rahmen von "Schule in erweiterter
Verantwortung" "Begegnung mit einer Fremdsprache" ab Klassenstufe 1
anbieten. Es ist zu beachten, dass
- bei den Grundschulen von Klassenstufe 3 an die erste Fremdsprache -
Englisch oder Französisch - angeboten wird.
- in Haupt-, Real- und Gesamtschulen die begonnene Fremdsprache als Pflichtfach
fortgesetzt wird.
- darüber hinaus in Realschulen im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts eine 2.
Fremdsprache erlernt werden kann.
- in Gesamtschulen die 2. Fremdsprache ebenfalls im Wahlpflichtunterricht ab
Klassenstufe 7 oder 9 , ab Klassenstufe 9 aber auch mit einer 3. Fremdsprache
begonnen werden kann.
- bei Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klassenstufe 11 für den Fall,
dass noch keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 7 oder 9 erlernt wurde, die
2. Fremdsprache erlernt werden muss. Es kann in Klassenstufe 11 aber auch mit
einer 3. oder 4. Fremdsprache begonnen werden.
- die 2. Fremdsprache erstmalig belegt werden muss, sofern sie nicht vorher
begonnen wurde.
- in der Aufbauform der gymnasialen Oberstufe die 2. Fremdsprache belegt werden
muss.
Bei Gymnasien sind folgende Sprachenfolgen möglich. Dabei ist die 2.
Fremdsprache im Rahmen des Pflichtunterrichts ab Klassenstufe 7 verbindlich:
Mit 1. Fremdsprache
in Klasse 3 bzw. 5 begonnen
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2. Fremdsprache
von Klasse 7 an
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Englisch
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Französisch
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Englisch
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Latein
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Englisch
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Russisch
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Englisch
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Spanisch
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Französisch
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Englisch
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Latein
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Englisch
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Russisch
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Englisch
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Englisch
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Italienisch
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Englisch
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Türkisch
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Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zum Erlernen einer 3. Fremdsprache
wahlweise ab Klassenstufe 9 oder 11 und evtl. die Möglichkeit zum Erlernen
einer 4. Fremdsprache wahlweise ab der Klassenstufe 11. In speziellen
Aufbauklassen des Gymnasiums (Klasse 9) muss spätestens die 2. Fremdsprache
belegt werden.