Erläuterungen zu den Fremdsprachenangeboten

Die Fremdsprachenangebote der Schulen werden als Volltext bei der jeweiligen Schuleinzelseite angegeben. Hier sind nicht nur die Fremdsprachenangebote im Pflicht-und Wahlpflichtunterricht aufgeführt, sondern beispielsweise auch die Schulen, die im Rahmen von "Schule in erweiterter Verantwortung" "Begegnung mit einer Fremdsprache" ab Klassenstufe 1 anbieten. Es ist zu beachten, dass

- bei den Grundschulen von Klassenstufe 3 an die erste Fremdsprache - Englisch oder Französisch - angeboten wird.

- in Haupt-, Real- und Gesamtschulen die begonnene Fremdsprache als Pflichtfach fortgesetzt wird.

- darüber hinaus in Realschulen im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts eine 2. Fremdsprache erlernt werden kann.

- in Gesamtschulen die 2. Fremdsprache ebenfalls im Wahlpflichtunterricht ab Klassenstufe 7 oder 9 , ab Klassenstufe 9 aber auch mit einer 3. Fremdsprache begonnen werden kann.

- bei Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klassenstufe 11 für den Fall, dass noch keine zweite Fremdsprache in Klassenstufe 7 oder 9 erlernt wurde, die 2. Fremdsprache erlernt werden muss. Es kann in Klassenstufe 11 aber auch mit einer 3. oder 4. Fremdsprache begonnen werden.

- die 2. Fremdsprache erstmalig belegt werden muss, sofern sie nicht vorher begonnen wurde.

- in der Aufbauform der gymnasialen Oberstufe die 2. Fremdsprache belegt werden muss.

Bei Gymnasien sind folgende Sprachenfolgen möglich. Dabei ist die 2. Fremdsprache im Rahmen des Pflichtunterrichts ab Klassenstufe 7 verbindlich:

Mit 1. Fremdsprache
in Klasse 3 bzw. 5 begonnen

2. Fremdsprache
von Klasse 7 an
Englisch
Französisch
Englisch
Latein
Englisch
Russisch
Englisch
Spanisch
Französisch
Englisch
Latein
Englisch
Russisch
Englisch
Englisch
Italienisch
Englisch
Türkisch

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zum Erlernen einer 3. Fremdsprache wahlweise ab Klassenstufe 9 oder 11 und evtl. die Möglichkeit zum Erlernen einer 4. Fremdsprache wahlweise ab der Klassenstufe 11. In speziellen Aufbauklassen des Gymnasiums (Klasse 9) muss spätestens die 2. Fremdsprache belegt werden.